Prüfung des Darlehensvertrages

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In vielen Darlehensverträgen wurden die Bankkunden in der Vergangenheit entweder überhaupt nicht oder lediglich fehlerhaft über das bestehende Widerrufsrecht belehrt.

Durch den Bundesgerichtshof wurde inzwischen in mehreren Entscheidungen dargelegt, wie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat. Fehler können sich zum einen daraus ergeben, dass die Belehrung von ihrer drucktechnischen Gestaltung her nicht in dem erforderlichen Maß hervorgehoben wurde oder der Inhalt der Belehrung nicht korrekt ist.

Zunächst einmal muss überprüft werden, ob die Widerrufsbelehrung der seinerzeit gültigen Musterwiderrufsbelehrung entspricht. Dies ergibt sich daraus, dass für den Fall, dass dies der Fall ist, sich die Bank auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufs-belehrung berufen kann. Ist eine absolute Identität zwischen der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrung und der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag gegen, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nicht mehr zu.

Liegen hingegen fehlerhafte Abweichungen vor, besteht das Widerrufsrecht noch.